Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beratung, Analyse, Entwicklung, Automatisierung und Wartung rund um IT, Software, Prozesse und Künstliche Intelligenz.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Analyse-, Entwicklungs-, Automatisierungs- und Wartungsleistungen im Bereich IT, Software, Prozesse und Künstliche Intelligenz, die Mike Höhmann bzw. die Hoehmann GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung, z. B. Erstgespräch mit Auswertung, Prozess-Analyse, Konzeption, Software-Einrichtung/-Entwicklung, Automatisierung, KI-Integration, Schulung sowie Wartung und Support.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch beiderseits unterzeichnetes Angebot oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Erstgespräch und Auswertung
(1) Das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Es umfasst in der Regel einen Vor-Ort-Termin einschließlich An- und Rückfahrt sowie eine schriftliche Auswertung mit ersten Ergebnissen und wird pauschal mit 550,– € zzgl. USt. berechnet.
(2) Die Auswertung wird dem Auftraggeber zur eigenen Verwendung überlassen. Eine Weitergabe an Dritte oder Wettbewerber des Auftragnehmers ist ohne dessen Zustimmung nicht gestattet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Eine wirksame Beratung setzt einen vollständigen und wahrheitsgemäßen Einblick in die relevanten Abläufe, Systeme und Daten voraus. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
(2) Beruhen Ergebnisse auf unvollständigen oder geschönten Angaben des Auftraggebers, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Nachteile.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Tagessatz von 1.100,– € zzgl. USt. Reisezeiten und -kosten werden gesondert berechnet, soweit im Angebot nicht anders geregelt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei laufenden Leistungen (z. B. Miete/Wartung) erfolgt die Abrechnung periodisch im Voraus.
§ 7 Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern Fristen entsprechend.
§ 8 Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz
(1) KI-gestützte Systeme liefern Ergebnisse auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten und der zugrunde liegenden Datenbasis. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Ergebnisse.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-gestützte Ergebnisse vor einer geschäftskritischen Nutzung fachlich zu prüfen. KI-Leistungen ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) An speziell für den Auftraggeber erstellten Ergebnissen erhält dieser nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(2) An eingesetzten Plattformen, Standardkomponenten, Bibliotheken und wiederverwendbarem Know-how verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Vertragserfüllung. Referenznennungen erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
§ 11 Datenschutz
Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 12 Gewährleistung
Der Auftragnehmer beseitigt nachgewiesene Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Datenverlust (soweit trotz ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten) und entgangenen Gewinn ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
Wartungs-, Support- und Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten. Länger andauernde Hindernisse berechtigen zur Vertragsanpassung oder -beendigung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Tuttlingen. (4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026